NEUE REGELN FÜR E-SCOOTER AUF DER KÖNIGSALLEE
Sechs neue Parkflächen eingerichtet
5.10.2022
Ab sofort gelten auf der Königsallee für E-Scooter und sonstige Kleinfahrzeuge neue Parkregeln. Die Elektro-Tretroller können dort nur noch auf sechs eigens dafür eingerichteten Flächen abgestellt werden. Das so genannte Free-Floating, also das Abstellen der Fahrzeuge nahezu überall im öffentlichen Raum, ist dort ab sofort aufgehoben. Die Abstellflächen sind zusätzlich mit Informationstafeln ausgestattet worden, die in deutscher und englischer Sprache auf die veränderten Parkbestimmungen für die E-Scooter aufmerksam machen.
Parallel zur Etablierung der neuen Parkregeln ist die Kommunikation in dem Zusammenhang optimiert worden. Eine neue Webseite www.sharingstation.de bietet den Besuchern und Anwohnern der Stadt die Möglichkeit, sich über das neue Parksystem zu informieren. Die Webseite umfasst eine Übersichtskarte mit den bereits gebauten und in Planung befindlichen Sharingstationen. Darüber hinaus soll mit Hilfe der Webseite für Aufklärung gesorgt und über die geltenden, gesetzlichen Bestimmungen zur Nutzung von Mikromobilen wie E-Scootern nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgeklärt werden. Häufig sind diese nicht oder nur unzureichend bekannt. Zudem steht jedem Düsseldorfer mit dem so genannten Scooter-Melder unter www.scooter-melder.de ein unkomplizierter Kommunikationsweg zur Verfügung, um irregulär abgestellte Fahrzeuge direkt an die in Düsseldorf agierenden Anbieter zu melden und somit die zeitnahe Beseitigung anzustoßen.
Die neuen Parkregeln an der Königsallee hat die Landeshauptstadt gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Königsallee e.V. (IG Kö) und der Bezirksvertretung 1 (Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim) eingeführt. Die IG Kö unterstützt die städtischen Ziele ausdrücklich und war konstruktiver Wegbereiter für die schnelle Umsetzung des neuen Konzepts. „Die IG Kö möchte einen Beitrag zu einem geordneten Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer leisten! Aus diesem Grunde glauben wir, dass die neuen Stationen helfen, die Barrierefreiheit und damit die Attraktivität unserer schönen Straße zu verbessern“, erklärte Peter Wienen, Vorsitzender der IG Kö.
Mittlerweile gibt es im Kernstadtgebiet der Landeshauptstadt bereits 36 fest definierte Sharingstationen, angestrebt werden in der Innenstadt 100 solcher Abstellflächen. Diese sind von angrenzenden virtuellen Parkverbotszonen umgeben. Nutzer, die die Mikromobile außerhalb der Stationen parken wollen, werden feststellen, dass dies digital unterbunden wird und nicht möglich ist. Praktisch heißt das, dass der Bezahlvorgang solange weiterläuft, bis das betreffende Leihfahrzeug in einer der vielen neuen Parkzonen abgestellt wird. Dieses System gilt in Düsseldorf für die sogenannte Zone A, ein Teil der Düsseldorfer Innenstadt mit rund 2,8 Quadratkilometer Größe, der besonders stark reguliert ist und von Ordnungskräften der Stadt intensiv kontrolliert wird.
In der Zone A sind unter anderem Obergrenzen für E-Scooter in Höhe von maximal 1.800 E-Scooter definiert. Bei gegenwärtig sechs E-Scooter-Anbietern sind also je Anbieter nur noch 300 E-Scooter gleichzeitig verfügbar. Zur Kontrolle der Obergrenzen und zur Beurteilung der neuen Strategie hat die Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam mit ihrer Mobilitätsgesellschaft Connected Mobility Düsseldorf (CMD) ein Dashboard entwickelt, das die Live-Daten der Mikromobile zu Kontroll- und Statistikzwecken sammelt und auswertet.