DER CORNELIUSPLATZ SOLL AUTOFREI WERDEN
IG Königsallee nimmt Stellung zum Beschluss
27.11.2024
Die Königsallee ist nicht nur der Leuchtturm der Stadt Düsseldorf. Sie ist eine international beliebte und bekannte Einkaufsstraße, die für Luxus und Flair steht. Sie zieht kaufkräftiges Publikum an was dafür sorgt, dass sich internationale Luxusmarken und Juweliere auf unserer Prachtmeile ansiedeln. Mit dem Beschluss eines verkehrsfreien Corneliusplatzes vom vergangenen Donnerstag, 21. November 2024, haben sich die Rahmenbedingungen der Kauf- und Mietentscheidung von Mietern und Eigentümern elementar geändert.
Statement von Peter Wienen, Vorsitzender der IG Könisgallee, zum Beschluss eines verkehrsfreien Corneliusplatzes während der Pressekonferenz im Hotel Kö59: „Die IG Kö ist nicht nur überrascht, sondern auch etwas befremdet über den Ratsbeschluss vom 21. November. Der Rat fordert die Verwaltung auf, schon im nächsten Frühjahr eine probeweise Sperrung des Corneliusplatzes für den Autoverkehr zu veranlassen. Nach den Berichten über den Verlauf der Ratssitzung war ein Grund für diese nicht nachvollziehbare Eile, dass nicht erst langjährige rechtliche Auseinandersetzungen über eine formelle Einziehung des Corneliusplatzes abgewartet werden sollten.
Dies erweckt objektiv den Eindruck, als sollten erst einmal Fakten geschaffen werden, ohne dass die betroffenen Anlieger und auch die IG überhaupt angehört wurden. Dieser Eindruck wird dadurch bestärkt, dass nicht angegeben wird, wie lange die Probesperrung überhaupt dauern soll. Es ist also eine Sperrung auf unbestimmte Zeit zu befürchten. Aber auch bei einer Probesperrung auf Zeit treffen die Folgen die vom Straßenverkehr abgeschnittenen Anlieger und auch die Allgemeinheit sofort und unmittelbar.
Der Ratsbeschluss läuft also darauf hinaus, dass die nur von einem Teil des Rates angestrebte Sperrung für den Autoverkehr bereits verwirklicht werden soll, bevor in einem demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren geklärt ist, ob die Sperrung überhaupt sinnvoll und auch rechtlich zulässig ist. Nach Meinung der IG Kö werden damit die klaren gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sperrung umgangen. Die IG Kö wird deshalb Herrn Oberbürgermeister Keller bitten, den Ratsbeschluss zu beanstanden.
Sollte dies wider Erwarten keinen Erfolg haben, wäre die IG Kö gezwungen, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses mit einem neutralen Rechtsgutachten prüfen zu lassen.“