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CORONA-REGELN IN DÜSSELDORF AKTUALISIERT

Maskenpflicht in Einzelhandel und Gastronomie entfällt

3.4.2022

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April 2022, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Maskenpflicht im Einzelhandel und der Gastronomie entfällt

Damit entfällt dementsprechend auch die Maskenpflicht im Einzelhandel und der Gastronomie. Per Hausrecht soll es Betrieben des Einzelhandels jedoch offen stehen, ob Kundinnen und Kunden weiter eine Maske tragen sollen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten lediglich in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern und im Öffentlichen Personennahverkehr.

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und Kulturinstituten bleibt

Die Stadt Düsseldorf hat aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen eine Allgemeinverfügung erlassen, die in städtischen Gebäuden und Kulturinstituten das Tragen einer medizinischen Maske vorschreibt. Besucherinnen und Besucher werden durch Schilder vor Betreten der städtischen Gebäude auf die Maskenpflicht hingewiesen. Noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine solchen Masken tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Verlangen einen Nachweis vorlegen können.

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